Vorsorgevollmacht

Bei der Vorsorgevollmacht hat jeder die Möglichkeit bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn sie die Entscheidungsfähigkeit sowie die Handlungs- und Geschäftsfähigkeit verliert. Damit soll einer allfälligen späteren gerichtlichen Erwachsenenvertretung vorgebeut werden. Dies ist bereits eine relativ beliebte Anwendungsform in der Praxis. Im Großteil der Fälle werden nahe Familienangehörige, zum Beispiel Kinder, bestimmt. Die Anwendungsbereiche betreffen Bankgeschäfte, Immobilienverwaltung oder Vertretung im Spital gegenüber Ärzten.

Letzte Aktualisierung: 21. August 2025