Privatstiftung

Die Privatstiftung ist eine eigentümerlose Vermögensmasse, die durch den Stifter mit einem bestimmten Zweck – häufig zur Versorgung nahestehender Personen (Familienstiftung) – ausgestattet wird. Das Vermögen wird dauerhaft aus dem Eigentum des Stifters herausgelöst und auf die Stiftung übertragen. Der Wille des Stifters wird in der Stiftungsurkunde verbindlich festgehalten und vom Stiftungsvorstand umgesetzt. Die Begünstigten – vom Stifter festgelegt – erhalten Zuwendungen oder Nutzungsrechte. Die Stiftung ermöglicht damit eine gezielte Vermögensnachfolge außerhalb der gesetzlichen Erbfolge und des Pflichtteilsrechts.

Letzte Aktualisierung: 21. August 2025