Lebensgemeinschaft

Die Lebensgemeinschaft hat sich eingebürgert, ist jedoch bis auf wenige Ausnahmen gesetzlich nicht geregelt. Insbesondere gibt es keine gesetzliche Definition, wann eine Lebensgemeinschaft vorliegt. Der Lebensgefährte hat unter bestimmten Voraussetzungen zwar ein außerordentliches Erbrecht, dieses geht jedoch den gesetzlichen Erben (Nachkommen, Verwandte) im Rang nach. Will man seinem Lebensgefährten von Todes wegen etwas hinterlassen, ist ein Testament unbedingt notwendig.

Letzte Aktualisierung: 21. August 2025