Der Erbvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, durch das sich Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen können. Dabei werden gesetzliche Erben – insbesondere Nachkommen – auf ihren Pflichtteil beschränkt. Anders als ein Testament kann ein Erbvertrag nur einvernehmlich, also mit Zustimmung beider Vertragsteile, abgeändert oder aufgehoben werden. Für die rechtliche Wirksamkeit ist zwingend die Errichtung in Form eines Notariatsakts unter Mitwirkung zweier Zeugen erforderlich.
Erbvertrag
Letzte Aktualisierung: 21. August 2025