Ehevertrag

Eheverträge regeln Vermögensverhältnisse während aufrechter Ehe (Ehegüterverträge) oder im Scheidungsfall (Vorwegvereinbarungen).

Da bei Scheidungen oft unklar ist, welches Vermögen während der Ehe entstanden ist, kann eine vertragliche Regelung Streit vermeiden. Teilweise ist hierfür ein Notariatsakt erforderlich. Selbst formgültige Vereinbarungen unterliegen gerichtlicher Kontrolle.

Die Eheschließung allein ändert nichts an den Vermögensverhältnissen der Ehegatten.

Eheverträge können Regelungen zu ehelichen Ersparnissen, Gebrauchsvermögen, Hausrat und Ehewohnung enthalten. Dabei gelten gesetzliche Grenzen für die Vermögensaufteilung.

Letzte Aktualisierung: 21. August 2025