Einheitswert

Der Einheitswert ist ein vom zuständigen Finanzamt festgestellter, steuerlicher Schätzwert einer Liegenschaft. Bis zum 31.12.2015 bildete dieser bei unentgeltlichen Übertragungen im Familienverband (z. B. Schenkung oder Erbschaft) die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Seit 2016 ist hierfür grundsätzlich der sogenannte Grundstückswert heranzuziehen.

Ausnahme: Bei der Übertragung land- und forstwirtschaftlicher Liegenschaften wird weiterhin der Einheitswert zur Berechnung der Grunderwerbsteuer herangezogen.

Letzte Aktualisierung: 21. August 2025